Wie funktioniert das Verfahren und welche Hilfestellungen gibt es? Über diese und weitere Fragen, haben sich die beiden Landtagsabgeordenten der Region - Melanie Huml und Holger Dremel - mit dem Finanzamt Bamberg ausgetauscht.
Zwischen dem 1. Juli und dem 31. Oktober muss jeder Grundstückseigentümer eine Grundsteuererklärung abgeben, am besten direkt über "ELSTER Ihr Online-Finanzamt" (www.elster.de). Wie das Verfahren funktioniert und welche Hilfestellungen es gibt, darüber haben sich die beiden Landtagsabgeordneten der Region Bamberg Staatsministerin Melanie Huml und Holger Dremel informiert.
"Wer seine Grundsteuererklärung online abgeben möchte, benötigt zunächst einmal ein Benutzerkonto bei www.elster.de. Die Registrierung erfolgt 2-stuftig, das bedeutet: Nach der online-Registrierung wird per Post ein offizieller Registrierungsbrief zugeschickt, mit dessen Angaben dann die Registrierung online abgeschlossen werden kann", erklärte Dr. Heribert Zankel, Leiter des Finanzamts Bamberg.
"Unter den Eigentümern sind aber sicherlich auch ältere Menschen, die bisher ihre Steuererklärung auf Papier abgegeben oder vielleicht zuletzt gar keine Steuererklärung eingereicht haben. Damit die digitalen Anwendungen für alle Eigentümer gut nutzbar sind, ist es wichtig, dass es Unterstützungsangebote in den örtlichen Finanzämtern gibt", betonte Melanie Huml.
"Daher war es uns Abgeordneten der CSU-Fraktion ein Anliegen, in möglichst vielen Finanzämtern die Möglichkeit der ELSTER Vor-Ort-Registrierung zu schaffen. Das heißt: Wer noch keinen ELSTER-Zugang hat, kann sich diesen im Finanzamt erstellen lassen. Dafür haben wir über die sogenannte Fraktionsinitiative 200.000 Euro zusätzlich im Haushalt bereitgestellt", berichtete Holger Dremel. Bis die einfache und schnelle ELSTER Vor-Ort-Registrierung für die Bürgerinnen und Bürger in Bamberg zur Verfügung steht, unterstützt das Finanzamt Bamberg weiterhin unbürokratisch bei der ELSTER-Registrierung", erklärte der ELSTER-Beauftragte Bernhard Will.
Die Registrierung für ELSTER ist jederzeit möglich. Die Abgabefrist von Anfang Juli bis Ende Oktober gilt nur für das Einreichen der Grundsteuererklärung. "ELSTER führt dann Schritt für Schritt durch das Ausfüllen der Formulare. Anschließend kann die digitale Grundsteuerklärung direkt online übermittelt werden", erläuterte Dr. Zankel weiter.
Für die beiden Landtagsabgeordneten Melanie Huml und Holger Dremel ist klar: Die neue Möglichkeit der Vor-Ort-Registrierung in den Finanzämtern kann gerade für ältere Bürgerinnen und Bürger ein Einstieg sein, um aktiv und kompetent an der digitalen Gesellschaft teilzuhaben. Doch wie sieht es mit dem Ausfüllen der Grundsteuererklärung aus?
"Es gibt bestimmt einige Eigenheimbesitzer, die im Lauf der Jahrzehnte vielleicht Umbauten vorgenommen oder einen Anbau errichtet haben. In solchen Fällen die quadratmetergenauen Nutzungsformen anzugeben, dürfte nicht ganz so einfach sein wie bei einem Neubau", gab Huml zu Bedenken.
Dr. Zankel verwies auf den online kostenlos abrufbaren "BayernAtlas-Grundsteuer" der Bayerischen Vermessungsverwaltung, der ab dem 1. Juli 2022 direkt über einen Link aus ELSTER aufgerufen werden kann (eine vorherige Registrierung in ELSTER ist hierfür nicht notwendig).
Vom 1. Juli bis zum 31. Dezember 2022 sind dort die für die Grundsteuererklärung notwendigen Daten aus dem Liegenschaftskataster zu Grund und Boden abrufbar. Das gewünschte Flurstück kann im BayernAtlas-Grundsteuer über die Adresse, die Flurstücks- und Gemarkungsnummer oder grafisch gesucht werden und wird dann parzellengenau auf einer Karte angezeigt. Nach einem Klick in die Karte bzw. in das gewünschte Flurstück werden die entsprechenden Daten zu diesem Flurstück angezeigt.
"Unser Finanzminister Albert Füracker hat angekündigt, dass sich Bürgerinnen und Bürger auch Hilfe beim Ausfüllen der Formulare holen können: im Internet, über eine Telefon-Hotline oder anhand einer Broschüre", betonte Dremel. Für alle Bürgerinnen und Bürger, die nicht elektronisch abgeben können oder wollen, ist im Gegensatz zu den übrigen Bundesländern in Bayern die Abgabe von Papiererklärungen ohne weiteres möglich.
Das Finanzamt Bamberg plant darüber hinaus verschiedene Informationsveranstaltung. "Unser Ziel ist, die Menschen bei ihrer Grundsteuererklärung bestmöglich zu unterstützen", betonte der Leiter des Finanzamts Bamberg, Dr. Heribert Zankel. Außerdem hofft er auf Verständnis, dass nicht alle Fragen direkt beantwortet werden können. "Zum Beispiel gibt es Eigentümer, die schon jetzt gerne wissen möchten, wie hoch die Grundsteuer für ihr Grundstück künftig sein wird. Das wird allerdings erst in ungefähr zwei Jahren feststehen", so Zankel.
Zur Erklärung: Bis Ende Oktober dauert die Frist zum Einreichen der Grundsteuererklärung. Die Finanzämter haben dann Zeit bis Ende 2023, um die Unterlagen zu den rund 6,5 Millionen Grundstücken in Bayern zu prüfen, den sogenannten Grundsteuer-Messbetrag zu berechnen und an die Kommunen weiterzuleiten. Anschließend muss jede Stadt und jede Gemeinde ihren neuen Hebesatz berechnen, erst dann können die Grundsteuerbescheide verschickt werden. Spätestens Ende 2024 soll jeder Eigentümer die genaue Summe der Grundsteuer kennen.
"Ich kann verstehen, dass die Menschen möglichst bald wissen möchten, was auf sie zukommt. Allerdings sind die Berechnungen nicht ganz einfach. Das liegt insbesondere daran, dass wir die vom Bundesverfassungsgericht angemahnte Reform der Grundsteuer fair und vor allem ohne schleichende Steuererhöhung gestalten wollten. Deshalb haben wir uns in Bayern gegen das Wertmodell und für das Flächenmodell entschieden", erklärte Melanie Huml.
Das bedeutet: Nicht der Grundstückswert, sondern Grundstücksgröße und Nutzung sind entscheidende Faktoren zur Ermittlung der Messbeträge. Mit Blick auf die anschließende Berechnung der Hebesätze appelliert Holger Dremel an die Kommunen: "Wir zählen darauf, dass die Reform nicht zu einer allgemeinen Steuererhöhung genutzt wird. Unterm Strich sollte jede Stadt oder Gemeinde die gleichen Einnahmen haben wie zuvor."
Für den einzelnen Grundstücksbesitzer werden sich hingegen die Summen verändern. Ob nach oben oder unten, das hängt maßgeblich von Grundstücksgröße und Nutzung ab. Beispielsweise gibt es für Wohngebäude einen Abschlag von 30 Prozent im Vergleich zu anders genutzten Gebäuden. Zusätzliche Ermäßigungen gibt es u.a. für den sozialen Wohnungsbau und Baudenkmäler. Alle Informationen zur Grundsteuer sind im Internet unter www.grundsteuer.bayern.de zu finden.