Biermischgetränke werden auch künftig geringer besteuert werden. "Das ist gerade auch für unsere heimischen Brauereien eine wirklich gute Nachricht", erklärten die Landtagsabgeordneten Holger Dremel und Staatsministerin Melanie Huml.
„Der Bund hat jetzt erfreulicherweise auf die Forderungen von Bayern und anderen Bundesländern reagiert und erklärt, dass er die günstigere Besteuerung von Biermischgetränken bis Ende 2030 beibehalten will. Das ist ein Schritt in die richtige Richtung, dem weitere folgen müssen“, so Huml und Dremel.Abgeordnete fordern auf Dauer niedrige Mehrwertsteuer in der Gastronomie
„Eine niedrigere Biersteuer auf Biermischgetränke ist ein wichtiger Baustein zur Unterstützung unserer Brauereien, reicht aber für die von der Pandemie schwer getroffene Branche bei weitem nicht aus. Wir brauchen deshalb eine dauerhafte Absenkung der Steuersätze der Biersteuermengenstaffel. Dafür werden wir uns gemeinsam mit der Staatsregierung weiter stark machen“; sagten die beiden Abgeordneten: „Und weil die bayerische Gastronomie mit am stärksten unter den Folgen der Pandemie leidet, fordern wir eine auf Dauer niedrige Mehrwertsteuer in der Gastronomie, auch auf Getränke“.
Geringere Umsatzsteuer soll auch für Getränke gelten
Wegen der Corona-Pandemie sind 2021 und 2022 befristet die gestaffelten Biersteuersätze für kleine und mittelständische Brauereien, die sog. Biersteuermengenstaffel, auf das Niveau des Jahres 2003 abgesenkt worden. Der Freistaat Bayern fordert seit Jahren eine dauerhafte Rückführung der Steuersätze auf dieses Maß.
Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen, mit Ausnahme von Getränken, unterliegen seit dem 1. Juli 2020 befristet bis zum 31. Dezember 2022 dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 %. Die Bayerische Staatsregierung hat sich bereits in der Vergangenheit für eine dauerhafte Absenkung und für das Einbeziehen von Getränken stark gemacht.