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Kabinettsklausur St.Quirin

Bayerische Staatsregierung beschließt Reform- und Sicherheitspakete

30.07.2016


Strukturkonzept "Chancen im ganzen Land"

Sicherheitskonzept "Sicherheit durch Stärke"

Kabinettsklausur in St. Quirin
Kabinett beschließt neues Strukturkonzept für Bayern

30. Juli 2016

Bei seiner Klausurtagung in St. Quirin am Tegernsee hat der Ministerrat das folgende Strukturkonzept beschlossen:

Strukturkonzept
Chancen im ganzen Land


Die Bayerische Verfassung gibt uns den Auftrag, für die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse und Arbeitsbedingungen in allen Regionen zu sorgen (Art. 3 Abs. 2 Satz 2 BV). Für Chancen, Arbeit, Perspektiven im ganzen Land haben wir große Erfolge erreicht: Die Arbeitslosenzahlen in den Regierungsbezirken sind niedrig und haben sich in den letzten Jahren weitgehend angenähert. Im Jahr 2005 betrug die Spannweite zwischen den Regierungsbezirken in Bayern noch 3,4 Prozent, während sie im Jahr 2015 mit nur noch 1,2 Prozent um zwei Drittel niedriger lag. In den letzten zehn Jahren sind 900.000 neue Arbeitsplätze entstanden. Dies ist die Ernte einer jahrzehntelagen offensiven Strukturpolitik wie etwa durch die Gründungen der Fachhochschulen und Existenzgründerzentren überall im Land. In der Hochschulpolitik schaffen wir mit dem Universitätsklinikum Augsburg und der Hochschule Straubing für Biotechnologie und Nachhaltigkeit nochmals zwei neue Leuchttürme.

Bester Ausweis für das positive Klima sind die aktuell niedrigste jemals gemessene Arbeitslosigkeit und die steigenden Geburtenraten. Bayern ist Chancenland. Diesen Weg gehen wir weiter und fördern den Aufschwung gezielt in strukturschwächeren Kommunen und Räumen mit besonderem Handlungsbedarf, die es in jedem Regierungsbezirk gibt. Dafür wollen wir noch punktgenauer und vernetzter handeln.

Chancen im ganzen Land – dafür steht unsere Heimatstrategie mit ihren fünf Säulen kommunaler Finanzausgleich, Strukturentwicklung für ganz Bayern, Breitbandausbau und eGovernment, Nordbayern-Initiative und Behördenverlagerung. 2015 haben wir den Startschuss für die größte Behördenverlagerung der letzten Jahrzehnte gegeben und senden damit starke Signale für Standortentscheidungen der Wirtschaft: Wir verlegen über 50 staatliche Einrichtungen in ländliche Regionen (mit über 3.155 Personen: 2.225 Beamte und Tarifbeschäftigte sowie 930 Studierende). Eine strukturelle Leitentscheidung war insbesondere die Etablierung eines zweiten Dienstsitzes des Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat in Nürnberg („Heimatministerium“). Damit schaffen wir sichere Arbeitsplätze und Chancen für Wachstum in ganz Bayern.

Nun zünden wir die nächste Stufe und wollen erstmals ein ganzes Staatsministerium verlagern. Das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege soll von München nach Nürnberg und damit in das Herz der Gesundheitsregion Franken umziehen. Damit setzen wir wichtige strukturelle Impulse für den gesamten nordbayerischen Raum. Für die Gesundheitsregion Franken bietet sich die einmalige Chance, Synergien und Effizienzsteigerungen zu erzielen und weiter zu wachsen.

Das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege beschäftigt über 200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Das Ressort bündelt alle Themen der Gesundheit und Pflege, d.h. Krankenhausversorgung, Gesundheitspolitik, ambulante Versorgung, Krankenversicherung, Gesundheitsdienste, Pflege und Prävention. Die Arbeit des Ministeriums ist stark vom engen Kontakt mit den Akteuren im Gesundheitsbereich geprägt. Die Europäische Metropolregion Nürnberg hat sich unter der Bezeichnung „Medical Valley EMN“ besonders der Medizintechnik verschrieben mit Global Playern wie Siemens und mittelständischen Betrieben. Die Universitätsklinika in Erlangen und Würzburg sind Pioniere für Spitzenmedizin. An der Hochschule für angewandte Wissenschaften Aschaffenburg werden wir den Gesundheitsbereich ausbauen. Hinzu kommen das „Green Hospital Lichtenfels“, das Zentrum für Telemedizin in Bad Kissingen und zahlreiche weitere Projekte im Gesundheitsbereich. Diese fachlichen Vernetzungen sind neben den strukturpolitischen Zielen wichtige Gründe für den Umzug des Gesundheitsministeriums.

Zusätzlich zur Verlagerung des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege unterstützen wir mit weiteren Maßnahmen den Strukturwandel in betroffenen Regionen:
  • -   Das Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten wird 200 Beschäftigte nach Ruhstorf verlagern, um dort eine Zweigstelle der Landesanstalt für Landwirtschaft aufzubauen. Es soll ein Zentrum für angewandte, praxisorientierte Agrarforschung (Mögliche Themen: Digitalisierung, Tierwohl, landwirtschaftliche Produktion und Vermarktung) entstehen. Die Stellen werden von Standorten aus dem Großraum München zur Verfügung gestellt. Aufgrund der Lage Ruhstorfs ergeben sich für die Zukunft interessante Kooperationsmöglichkeiten mit der in Planung befindlichen Agrarhochschule in Reichersberg, Oberösterreich und der Universität Passau (Digitalisierung). Im südöstlichen Bereich des Landkreises Passau wird an der A94 bis zum Jahr 2022 eine zur Autobahndirektion Südbayern gehörige neue Autobahnmeisterei mit rund 30 Mitarbeitern errichtet.    In Passau wird dauerhaft das Deutsch-Österreichische Polizeikooperationszentrum etabliert, um insbesondere die Koordination polizeilicher Kontrollmaßnahmen und die Rückführung von Ausländern sowie die Bekämpfung grenzüberschreitender Kriminalität zu unterstützen. In der zunächst ersten Ausbaustufe arbeiten dort 34 Polizeibeamte rund um die Uhr (13 Bundespolizisten, 11 Bayerische Polizei, 10 Österreichische Polizei).
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  • -   In Freyung soll ein Trainingszentrum für alle Spezialeinheiten der Bayerischen Polizei errichtet werden. Neben den übenden Einheiten sind mindestens 50 Mitarbeiter für den Betrieb der Einrichtung vorgesehen. Mittelfristig soll der Standort auch für die Ausbildung neuer Polizeianwärter ausgebaut werden.
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  • -   Die in Wegscheid eingerichtete Außenstelle des Landeskriminalamtes (LKA) mit zunächst 10 Mitarbeitern wird zur Zeit für die Unterbringung von 24 Mitarbeitern umgebaut. Bis zum Jahr 2022 wird die Dienststelle auf 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ausgebaut.
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  • -   In der nördlichen Oberpfalz unterstützen und fördern wir die Planungen des Bayerischen Roten Kreuzes, ein Ausbildungszentrum zur Katastrophen- und Terrorabwehr für alle Rettungsorganisationen in Bayern zu errichten. Auf der Grundlage einer gemeinsamen Vereinbarung aller Rettungsorganisationen soll das BRK das Zentrum mit maßgeblicher Unterstützung des Freistaats Bayern betreiben. Ein detailliertes Konzept soll zügig erstellt werden.
Bei allen Veränderungen gilt wie in der Vergangenheit: Wir verlagern sozialverträglich. Wir werden größtes Augenmerk auf eine frühzeitige und umfassende Beteiligung der Betroffenen legen. Bei der konkreten sozialverträglichen Ausgestaltung der Verlagerungen bekennt sich die Staatsregierung zu dem Personalrahmenkonzept und die darin enthaltenen Garantien, wie wir es begleitend zur „Heimatstrategie: Behördenverlagerungen“ beschlossen haben (Kabinettsbeschluss vom 01.03.2016). Wir wissen: Eine erfolgreiche Verlagerung gelingt nur gemeinsam mit den Beschäftigten!

Die für die Umsetzung der Behördenverlagerungen zuständigen Ressorts (Staatsministerium für Gesundheit und Pflege; Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten; Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr;) werden beauftragt, dem Ministerrat ein jeweils mit dem Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat abgestimmtes Verlagerungs- bzw. Errichtungskonzept einschließlich einer zeitlichen Planung, der finanziellen Auswirkungen sowie ein Personaleinzelkonzept vorzulegen. Die Konzepte sind so rechtzeitig zu erstellen, dass erste Umsetzungsschritte bereits im Jahr 2017 verwirklicht werden können.

Die von den zuständigen Ressorts zu erarbeitenden Konzepte werden wir mit den Gewerkschaften und Berufsverbänden sowie den Personal- und Schwerbehindertenvertretungen intensiv erörtern.


Kabinettsklausur in St. Quirin
Doppelhaushalt 2017/2018 erneut ohne neue Schulden

29. Juli 2016

Die Staatsregierung setzt ihre erfolgreiche Haushaltspolitik auch 2017 und 2018 mit einem Haushalt ohne neue Schulden fort.

Das vereinbarte das Kabinett in seiner Klausurtagung in St. Quirin am Tegernsee, an der auch der Vorsitzende der CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag Thomas Kreuzer und der Vorsitzende des Haushaltsausschusses Peter Winter teilgenommen haben.

Finanzminister Dr. Markus Söder: „Wir setzen auf Vorsorge und Stabilität in unsicheren Zeiten. Wir machen Finanzpolitik für die Menschen in Bayern und stemmen zugleich die Herausforderungen durch Flüchtlinge und Migration. Der neue Doppelhaushalt ist erneut ein kraftvolles Signal der finanzpolitischen Stabilität und Solidität. Der Haushalt ohne neue Schulden ist ein Markenzeichen erfolgreicher bayerischer Finanzpolitik mit Ziel und Augenmaß. Mit dem neuen Doppelhaushalt 2017/2018 führen wir diese erfolgreiche Linie zum zwölften und dreizehnten Mal in Folge fort. Gleichzeitig setzen wir wichtige Akzente für mehr Sicherheit für die Menschen in Bayern, für Innovationen und Investitionen. Wir führen den Schuldenabbau mit insgesamt einer Milliarde Euro in 2017 und 2018 konsequent weiter – für ein schuldenfreies Bayern 2030. Außerdem begrenzen wir das Ausgabenwachstum 2017/2018 auf maximal drei Prozent pro Jahr. Wir werden die Investitionen deutlich erhöhen, von 12,5 Milliarden Euro auf rund 13,6 Milliarden Euro im neuen Doppelhaushalt.“ Die Investitionsquote wird stabil bei voraussichtlich 11,6 Prozent liegen.

Der Doppelhaushalt legt einen klaren Schwerpunkt auf die Stärkung von Polizei, Justiz und Verfassungsschutz. Söder: „Wir tun alles, damit die Bürgerinnen und Bürger sicher in Bayern leben können.“ Mit den zusätzlichen Ausgaben für eine verbesserte und noch modernere Ausstattung und mehr Personal bei Polizei und Justiz oder für die Datensicherheit der Verwaltung leistet die Staatsregierung dazu einen wichtigen Beitrag.“ Im Doppelhaushalt 2017/2018 wird der Polizei ein Budget von mehr als 800 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.

Finanzpolitische Leitlinien:
  • -   Haushalt ohne neue Schulden
  • -   Allgemeiner Staatshaushalt zum zwölften und dreizehnten Mal in Folge ohne neue Schulden.
  • -   Schuldenabbau wird fortgesetzt
  • -   Weitere 1 Mrd. € Tilgung in 2017/2018; Schuldenabbau somit seit 2012 insgesamt 4,6 Mrd. €.
  • -   Ausgabenanstieg auf 3 % pro Jahr begrenzt – Ziel ohne hohe Mehrausgaben in den Länderfinanzausgleich erreicht (Jahresdurchschnitt 2017/2018 ohne LFA: 2,5 %)
  • -   Hohe Investitionsausgaben
  • -   Rund 13,6 Mrd. € im Doppelhaushalt 2017/2018 für Investitionen.
  • -   Personalausgabenquote auf dem Niveau der Vorjahre stabilisiert
Eckzahlen DHH 2017/2018
  • -   Gesamtausgaben: 117,2 Mrd. €
  • -   Tilgung 1 Mrd. €
  • -   Investitionsausgaben 13,6 Mrd. €
  • -   Investitionsquote 11,6 %
  • -   Personalausgabenquote 38,8 %
  • -   Zinsausgabenquote 1,2 %
  • -   Asyl – Zuwanderung/Integration 4,5 Mrd. €
  • -   Polizei/Innere Sicherheit/Justiz 9,5 Mrd. €
  • -   Bildungsausgaben 38,2 Mrd. €
  • -   Zahlungen Länderfinanzausgleich 12,4 Mrd. €
  • -   Kommunaler Finanzausgleich 2017 (vorläufig) 8,82 Mrd. €
  • Kommunaler Finanzausgleich erreicht neue Rekordhöhe. Endgültige Höhe steht erst nach Ablauf des Verbundzeitraums (bis 30.09.2016) fest

Kabinettsklausur in St. Quirin
Kabinett beschließt neues Sicherheitskonzept für Bayern

Kernpunkte des Konzepts "Sicherheit durch Stärke" der Bayerischen Staatsregierung sind eine bessere Ausstattung von Polizei und Justiz, härtere Strafen und mehr Prävention.

28. Juli 2016

Bei seiner Klausurtagung in St. Quirin am Tegernsee hat der Ministerrat das folgende Sicherheitskonzept beschlossen:

Sicherheit durch Stärke
Sicherheitskonzept der Bayerischen Staatsregierung


Die schrecklichen Geschehnisse in Würzburg, München und Ansbach sind ein Angriff auf unsere Sicherheit, auf unsere Freiheit. Würzburg und Ansbach zeigen: Der islamistische Terrorismus ist bei uns in Bayern angekommen. Anschläge wie in Paris, Brüssel und Nizza, menschenverachtende Gewalt wie zuletzt beim Anschlag in einer französischen Kirche sind eine neue Dimension des Terrors. Terroristische Gefahren, organisierte Kriminalität, Internet- und Computerkriminalität führen zu einer akuten Bedrohungslage. Darauf muss der Rechtsstaat reagieren.

Die Bürger erwarten zu Recht, dass der Staat Kontrolle und Wehrhaftigkeit beweist, aber auch präventiv handelt. Ohne Sicherheit gibt es keine Freiheit. Sicherheit durch Stärke – dafür steht der Freistaat Bayern.

Schon in den vergangenen Jahren haben wir die Sicherheitsapparate kraftvoll ausgebaut. Deshalb ist Bayern das sicherste Land in Deutschland.

Wegen der neuen Bedrohungslage stärken wir Polizei, Justiz und Verfassungsschutz weiter. Wir kämpfen für mehr Befugnisse für den Rechtsstaat, damit er nicht hinter den Möglichkeiten seiner Feinde zurückbleibt.

In Bayern können sich Bürger darauf verlassen: Der Staat tut alles Menschenmögliche für ihre Sicherheit. Wir erwarten dringend, dass auch der Bund und Europa offensiv agieren. Jetzt muss gehandelt werden!

1. Sicherheit durch starke Polizei, Justiz und Verfassungsschutz

Ausstattung der Justiz und Sicherheitsbehörden
  • ‒Wir werden 2017 bis 2020 jedes Jahr zusätzlich 500 Polizisten und Polizistinnen einstellen – 2.000 Stellen für spürbar mehr Präsenz und Sicherheit.
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  • ‒ Wir statten die Polizei auch weiterhin mit modernster Ausrüstung aus, unter anderem mit ballistischen Helmen, neuartigen Schutzwesten, modernen Dienstwaffen und gepanzerten Fahrzeugen. Mit mobilen Geräten und Apps wird jeder Polizist die einsatzrelevanten Informationen sofort in der Hand haben.
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  • ‒ Wir verstärken unsere Observations- und Spezialeinsatzkräfte personell und rüsten sie mit modernster Technik aus.
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  • ‒ Wir intensivieren die Bekämpfung der Internet- und Computerkriminalität, u.a. durch Einsatz von mehr Internetpolizisten. Wir stärken das Kompetenzzentrum Cybercrime beim Bayerischen Landeskriminalamt und die Zentralstelle bei der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg. Wir wollen damit auch eine stärkere Überwachung und Kontrolle des sogenannten „Darknets“ erreichen. Wir verbessern den Schutz der Kinder vor den Gefahren des Internets.
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  • ‒ Die Polizei wird ihre Kapazitäten im Bereich der Sozialen Medien ausbauen, um Bürger sofort vor Gefahren zu warnen und zu informieren.
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  • ‒ Wir wollen eine schnelle Rechtsprechung und einen konsequenten Vollzug des Rechts. Wir werden auf allen Ebenen die Justiz personell besser ausstatten – vom Justizwachtmeister über den Staatsanwalt bis hin zum Richter.
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  • ‒ Wir werden die Schlagkraft der Justiz im Bereich des Staatsschutzes erhöhen, z.B. durch eine neue „Zentralstelle Extremismus“ bei der Generalstaatsanwaltschaft München sowie gestärkte Staatsanwaltschaften und Gerichte.
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  • ‒ Wir werden die Videoüberwachung etwa an Bahnhöfen, in Zügen des öffentlichen Nahverkehrs oder an gefährlichen Orten ausbauen.
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  • ‒ Wir werden Maßnahmen zum Schutz des bayerischen Behördennetzes und der IT-Systeme des Freistaats ergreifen. Deswegen errichten wir ein neues Landesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (LSI).
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  • ‒ Das Cyber-Allianz-Zentrum im Landesamt für Verfassungsschutz wird gestärkt zum Schutz der Wirtschaft, Forschung und kritischer Infrastrukturen vor elektronischen Angriffen.
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  • ‒ Die EU muss die gesetzlichen und technischen Voraussetzungen für eine Vernetzung der nachrichtendienstlichen und polizeilichen Datenbanken aller EU-Staaten schaffen.
Verschärfung der Rechtsgrundlagen
  • ‒ Gewalttätige Angriffe auf Polizisten, Justizbedienstete und Rettungskräfte müssen wesentlich schärfer bestraft werden. Das Strafmaß von derzeit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bei einem Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte soll in diesen Fällen erhöht werden auf eine Mindeststrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe. Dieser Schutz soll sich generell auf alle Handlungen im Zusammenhang mit dem Dienst erstrecken.
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  • ‒ Wohnungseinbruchdiebstähle müssen wirksamer bekämpft und schärfer bestraft werden. Im Strafrecht darf es keinen minder schweren Fall des Wohnungseinbruchs mehr geben. Wohnungseinbruch soll künftig generell als schweres Delikt gelten. Bei Wohnungseinbrüchen muss sowohl Telekommunikationsüberwachung als auch Verkehrsdatenerhebung möglich sein, auch wenn kein Bandendiebstahl vorliegt. Die Aufklärungsquote bei Wohnungseinbrüchen muss signifikant erhöht werden.
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  • ‒ Die Speicherung und Erhebung von Telekommunikationsverkehrsdaten muss praxisgerechter ausgestaltet werden. Auch die Anbieter von E-Mail-Diensten und die Betreiber Sozialer Medien müssen verpflichtet werden, Verkehrsdaten zu speichern. Der Straftaten-Katalog, der zu einer Verkehrsdatenspeicherung ermächtigt, muss erweitert werden, etwa um den Tatbestand der Terrorismusfinanzierung. Die Frist für die Speicherung von bisher nur zehn Wochen ist deutlich zu erhöhen.
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  • ‒ Für die Entschlüsselung einer chiffrierten Kommunikation über das Internet im Rahmen der Telekommunikationsüberwachung muss eine Rechtsgrundlage geschaffen werden (sog. Quellen-TKÜ).
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  • ‒ Verurteilte Extremisten, von denen weiterhin eine Gefahr ausgeht, müssen als ergänzendes Mittel mit einer elektronischen Fußfessel überwacht werden können. Dazu werden wir im Land die entsprechenden Rechtsgrundlagen schaffen und solche auch auf Bundesebene einfordern.
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  • ‒ Die Sympathiewerbung für terroristische und kriminelle Vereinigungen muss wieder unter Strafe gestellt und Vermögenseinziehungen müssen erleichtert werden.
Für die Feuerwehren, Rettungsdienste und den Katastrophenschutz werden die bestehenden Einsatzkonzepte und Planungen an die neue Bedrohungslage angepasst. Die Staatsregierung unterstützt diese wichtigen Leistungen weiter umfassend und auf hohem Niveau.

Bürger schützen Bürger: Die ehrenamtliche Sicherheitswacht schafft Sicherheit im öffentlichen Raum. Wir stocken sie binnen vier Jahren von rund 770 auf 1.500 Mitglieder auf.

Wir wollen den Einsatz der Bundeswehr im Innern zur Abwehr terroristischer Gefahren und zur Grenzsicherung über die bereits bestehenden Einsatzmöglichkeiten hinaus erleichtern. Dies soll durch eine Änderung des Grundgesetzes klargestellt werden.

Insgesamt starten wir damit die größte Sicherheitsoffensive in der Geschichte Bayerns.

2.
Integration und Prävention

Integration, Prävention und Sicherheit gehen Hand in Hand. Bayern schafft mit einem bundesweit einmaligen Integrationspaket die Grundlagen für eine gelingende Integration von vielen Flüchtlingen. Mit unserem Integrationsgesetz geben wir unseren Anstrengungen einen völlig neuen gesetzlichen Rahmen und nehmen ganz bewusst auch die Flüchtlinge und Zuwanderer in die Verantwortung für die Integration in unser Land.
  • ‒ Wir werden zu den bestehenden Maßnahmen gegen Salafismus, Islamismus und Extremismus hinzu bayernweite Präventionsstrukturen aufbauen, um gezielt auch das Umfeld von Gefährdern zu sensibilisieren: In kommunalen Präventionsnetzwerken sollen alle eingebunden werden, die einen direkten Zugang zu gefährdeten Gruppen haben. Schulen, Polizei, Jugend- und Sozialarbeit sind in ständigem Austausch und bilden damit vor Ort eine wichtige Schnittstelle zwischen Prävention und Sicherheit. In speziellen Initiativen werden Mütter besonders sensibilisiert und befähigt, ihr Wissen über Radikalisierung und die Gefahren von Salafisten an andere Mütter weiterzugeben. Wir starten eine Radikalisierungsprävention auch im Internet.
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  • ‒ Eine zentrale Rolle bei der Integration haben die Einrichtungen der Jugendhilfe und die Schulen. In die Deutschförderung und Wertevermittlung wird weiter massiv investiert. An unseren Schulen wird Prävention und Krisenintervention von Schulpsychologen geleistet. Dies wollen wir weiter verstärken.
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  • ‒ Wir schaffen einen Krisendienst für Menschen in psychischen Notlagen. Das Gesetz zur Hilfe und zum Schutz psychisch erkrankter Menschen wird derzeit mit allen Beteiligten vorbereitet und wird die rechtliche Grundlage für diesen Krisendienst legen. Hochspezialisierte Berater werden bayernweit Betroffenen und deren Angehörigen rund um die Uhr zur Verfügung stehen und bei Bedarf schnelle Hilfe veranlassen. Wir werden die Gesundheitsverwaltung weiter stärken, um die Situation von Menschen mit psychischen Erkrankungen zu verbessern. Hierbei sollen Strategien und Konzepte weiter entwickelt werden.
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  • ‒ Wir werden die modernen Strukturen der Extremismusprävention und der Deradikalisierung im Justizvollzug ausbauen
3. Zuwanderung begrenzen – Recht und Ordnung durchsetzen

Bayern ist ein weltoffenes Land. Wir wollen keine Abschottung. Bayern leistet seinen Beitrag, Menschen Obhut zu gewähren, die berechtigt Schutz vor Krieg, Vertreibung und politischer Verfolgung suchen. Unsere Bürgerinnen und Bürger erwarten aber auch zu Recht, dass bei der Zuwanderung Recht und Ordnung durchgesetzt, Missbrauch abgestellt und Mängel beseitigt werden.

Sicherheit der Grenzen
  • ‒ Europa muss seine Außengrenzen wirksam schützen. Die Sicherheitsbehörden der EU-Staaten müssen einen Zugriff auf das Europäische Fingerabdruckidentifizierungssystem EURODAC und auf das noch zu schaffende Europäische Ein- und Ausreiseregister erhalten. Asylverfahren müssen an den EU-Außengrenzen binnen drei Monaten durchgeführt und entschieden werden. Menschen ohne Schutzbedürfnis müssen bereits dort zurückgewiesen werden. Menschen mit Schutzbedürfnis müssen gerecht in ganz Europa verteilt werden. Dabei liegt die für eine gelingende Integration und wegen der Sicherheit verkraftbare Obergrenze von neuen Flüchtlingen für Deutschland bei jährlich 200.000 (für Bayern bei 30.000).
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  • ‒ Vereinbarungen mit Herkunfts- und Transitstaaten außerhalb der EU können einen Beitrag dazu leisten, Zuwanderung in die EU zu steuern und zu begrenzen, ersetzen aber weder eine effektive Kontrolle der EU-Außengrenzen noch ein funktionierendes europäisches Asylsystem.
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  • ‒ Solange ein ausreichender Schutz der EU-Außengrenzen nicht gewährleistet ist, sind wirksame Kontrollen der Binnengrenzen unerlässlich. Auch im Interesse der Sicherheit unserer Bevölkerung müssen die Kontrollen an den Grenzen Deutschlands im notwendigen Umfang durchgeführt werden. Soweit die Bundespolizei dazu auf Hilfe angewiesen ist, erneuert Bayern sein Angebot zur Unterstützung durch die Bayerische Landespolizei.
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  • ‒ Bayern wird die Schleierfahndung verstärken und erwartet dies auch von anderen Ländern.
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  • ‒ Wer ohne Papiere einreist oder seine Identität nicht belegen kann, muss an den deutschen Grenzen zunächst festgehalten und gegebenenfalls zurückgewiesen werden. Die Staatsregierung hat dazu schon frühzeitig mit ihrem Vorschlag für Transitzentren das Notwendige gefordert. Wir brauchen eine klare Rechtsgrundlage, um erkennungsdienstliche Maßnahmen zwangsweise durchzusetzen, sowie eine europaweite Vernetzung und die erforderlichen Zugriffsmöglichkeiten der Sicherheitsbehörden auf Fingerabdruck- und DNA-Dateien.
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  • ‒ Die nach den Dublin-Regeln bestehenden Möglichkeiten der Rückführung von Schutzsuchenden in EU-Staaten müssen konsequent genutzt werden.
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  • ‒ Der derzeitige Rückgang der Zuwanderungszahlen ist auf die Schließung der Balkanroute zurückzuführen. Bayern dankt Österreich, Ungarn, Mazedonien und den Staaten der Balkanroute für ihr konsequentes Handeln.
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  • ‒ Es darf keine unkontrollierten Einreisen mehr geben. Weitere Visaliberalisierungen und Visabefreiungen darf es vor einem effektiven EU-weiten System der Aus- und Einreisekontrollen nicht geben. Angesichts der Entwicklungen in der Türkei müssen die EU-Beitrittsverhandlungen gestoppt werden.
Fluchtursachenbekämpfung

Bayern als Zielland für Migration stellt sich der Verantwortung, im Rahmen seiner Möglichkeiten Lebensperspektiven für Flüchtlinge und Migranten in ihrer Heimat oder deren unmittelbaren Nachbarländern zu verbessern. Dieses humanitäre Engagement Bayerns dient zugleich der Prävention: Wenn wir sichtbar dazu beitragen, dass die Situation der Menschen vor Ort verbessert wird, verringern wir den Migrationsdruck auf Europa. Daher beteiligen wir uns in eigener Verantwortung und ergänzend zum Bund und anderen Akteuren an einer Hilfe in ausgewählten Ländern, nämlich im Nordirak, im Libanon, in Tunesien und im Senegal. Wir fördern dort im Gesamtumfang von 20 Millionen Euro Projekte vorrangig in der Wasser- und Gesundheitsversorgung, der schulischen und beruflichen Bildung sowie für spezielle Frauen- und Verwaltungsprojekte.

Sicherheit, Transparenz, Recht und Ordnung beim Flüchtlingsgeschehen in Deutschland
  • ‒ Asyl in Deutschland darf nur gewährt werden, wenn das Vorbringen zur Asylgewährung auch in einer mündlichen Anhörung – soweit notwendig unter Hinzuziehung der Nachrichtendienste – umfassend geprüft wurde. Bloße schriftliche Anhörungen dürfen nicht mehr genügen. Schnelle Asylverfahren dürfen nicht zu Lasten der Sicherheit gehen.
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  • ‒ Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat in den letzten Monaten eine Vielzahl von Asylverfahren ohne ausreichende mündliche Anhörung durchgeführt. Anerkannte Asylbewerber aus solchen Verfahren müssen nachträglich unter Sicherheitsgesichtspunkten überprüft werden.
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  • ‒ Wir müssen zuverlässig wissen, wer und wie viele Asylbewerber ins Land gekommen sind und kommen. Dafür ist eine verlässliche Datengrundlage zu schaffen und regelmäßig Transparenz für die Öffentlichkeit herzustellen.
  •  
  • ‒ Wir müssen unter Sicherheitsgesichtspunkten besser wissen, was in Asylbewerberunterkünften geschieht. Hierzu sind die erforderlichen Überwachungsmaßnahmen unerlässlich.
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  • ‒ Ausländische Straftäter müssen schneller ihr Aufenthaltsrecht verlieren und schneller – auch in Krisengebiete – abgeschoben werden.
Ein Einwanderungsgesetz mit dem Ziel, die Zuwanderung auszuweiten, lehnen wir ab. Wir brauchen eine bessere Steuerung und eine effektive Begrenzung der Zuwanderung.


Quelle:
Bayerische Staatskanzlei / Ministerratsberichte





Luitpoldstr. 55
96052 Bamberg