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Erhalt kleiner und mittlerer Brauereien forcieren

11.05.2022

Staatsministerin Melanie Huml und ihre Abgeordnetenkollegen aus Oberfranken diskutieren mit heimischen Brauereivertretern.

„Kleine und mittlere Brauereien haben in Bayern und speziell in Oberfranken eine wichtige Rolle und stehen für Vielfalt und Handwerkskunst. Sie zu erhalten und zu unterstützen ist uns ein großes Anliegen,“ so Staatsministerin Melanie Huml, Sprecherin der Oberfrankengruppe in der CSU-Landtagsfraktion. Mit Martin Schöffel habe die Fraktion nicht nur einen Fachmann im Bereich Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, sondern auch einen gelernten Brauer in ihren Reihen.

Bei einem Fachgespräch im Braureigasthof Will in Schederndorf haben sich CSU-Landtagsabgeordnete aus ganz Oberfranken, Melanie Huml, Martin Schöffel, Martin Mittag und Holger Dremel mit den Verantwortlichen verschiedener Verbände und Brauereien ausgetauscht.  

Aktuell haben kleine und mittlere Brauereien mit unzähligen Schwierigkeiten zu kämpfen, wie unkalkulierbare Energiekosten sowie Preissprüngen bei Rohstoffen, Verpackung und Logistik. Das hat das Gespräch deutlich gezeigt. Hinzu kommt, dass kleinere Brauerei in Oberfranken im Gegensatz zu überregional ausgerichteten Brauereien einen Absatz-Schwerpunkt beim Fassbier haben. Durch den Wegfall von Festen und Vereinsaktivitäten und die Einschränkungen in der Gastronomie, sind die Einbußen noch höher.

In der letzten Woche hat sich der Finanzausschuss des Bundesrates erfreulicherweise nach intensivem Einsatz von Seiten des Freistaates für eine dauerhaft niedrige Biersteuer für kleine und mittelständische Betriebe ausgesprochen. „Das ist ein wichtiger Teilerfolg für uns,“ so Schöffel, der in dieser Sache in engem Austausch mit dem Bayerischen Finanzminister Albert Füracker ist. „Die Zustimmung des Bundesrates auf Initiative Bayerns hin, ist ein erster wichtiger Schritt. Nun ist die Bundesregierung gefragt der Entscheidung des Bundesrates zu folgen,“ so Schöffel.
 
Monika Hansen von der Meinel-Bräu in Hof erklärte wie wichtig der verminderte Biersteuersatz gerade in den aktuellen Zeiten ist: „Die geschätzte Biersteuerersparnis für alle kleinen Brauereien liegt bei rund 7,2 Mio. Euro pro Jahr. Im Vergleich zu den gesamten Biersteuereinnahmen des Staates von 566 Mio. Euro im Jahr 2020 ist das nur gut 1 %.“

Sie brachte neben den Schwierigkeiten rund um die gestiegenen Preise und die hohe Besteuerung zusätzlich ein Thema auf den Tisch, das den Brauereien stark zusetzt: Das Mehrweg-Pfandsystem. Die Anschaffungskosten für die Flaschen und die Kästen übersteigen die bisher geltenden Pfandsätze bei weitem. Zu viele Kästen gingen im System verloren, würden nicht abgegeben oder von den Händlern entsorgt. Höhere Pfandsätze könnten dabei helfen das Problem zumindest zu minimieren. Zusätzlich erschweren individualisierte Flaschen großer Brauereien die Sortierarbeit. Wie der Verband privater Brauereien in Bayern fordert auch Hansen, dass Bierflaschen benutzt werden, die von allen Brauereien verwendet werden können.

Daneben unterliegen Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen, mit Ausnahme von Getränken, seit dem 1. Juli 2020 befristet bis zum 21.12.2022 dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7%. An dem Gespräch nahm mit Joachim Kastner auch ein Vertreter des Hotel- und Gaststättenverbandes teil. Die CSU tritt ebenfalls mit Nachdruck auf Bundesebene dafür ein, dass auch der verminderte Mehrwertsteuersatz für Speisen in der Gastronomie bei 7% verstetigt wird. Bayern hat sich bereits in der Vergangenheit für eine dauerhafte Absenkung und für das Einbeziehen von Getränken stark gemacht. Nicht nur angesichts der Belastungen und Folgen der Corona-Pandemie ist es erforderlich, die Umsatzsteuer dauerhaft zu senken. Sondern auch die Inflation, die insbesondere Lebensmittel betrifft, kann so im Bereich der Gastronomie gebremst werden.

Hintergrund zum Biersteuergesetz:

Für kleine und mittelständische Brauereien sieht das Biersteuergesetz gestaffelte ermäßigte Biersteuersätze vor. Diese wurden vom Bundesgesetzgeber mit Wirkung zum 1. Januar 2004 erhöht. Aufgrund der Corona-Pandemie wurden die gestaffelten ermäßigten Steuersätze befristet nur für die Jahre 2021 und 2022 wieder auf das Niveau des Jahres 2003 abgesenkt. In dem von der Bundesregierung beschlossenen Gesetzentwurf zum Achten Verbrauchsteueränderungsgesetz war keine Verlängerung der abgesenkten Biersteuermengenstaffelsätze vorgesehen.

Bayern hat zusammen mit weiteren Ländern den Antrag gestellt, die bisher befristet niedrigeren Steuersätze der Biersteuermengenstaffel mit dem Niveau von 2003 künftig unbefristet beizubehalten. In der letzten Sitzung des Finanzausschusses des Bundesrats stimmte die Mehrheit der Länder für den Antrag.



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