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Bedingungen zur Veräußerung der US-Konversionsliegenschaften verbessern

24.04.2012

"Der Bund wird seiner Verantwortung zur Unterstützung der von Bundeswehrreform und US-Truppenabzug betroffenen Kommunen nicht gerecht", kritisiert Staatssekretärin Melanie Huml den Beschluss des Haushaltsausschusses des Bundestages "Veräußerung von Konversionsliegenschaften durch die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben". Die darin angesprochenen Maßnahmen sind nach Humls Ansicht nicht ausreichend, daher hat sie sich nun schriftlich an den stellvertretenden Vorsitzenden des Haushaltsausschusses, den Bundestagsabgeordneten Herbert Frankenhauser, gewandt. Er möge sich dieser Sache noch einmal annehmen, bittet die Staatssekretärin. Neben der Aufstockung bereits vorhandener Förderprogramme, sei insbesondere die verbilligte Abgabe von Grundstücken durch die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) von elementarer Bedeutung, so Huml. Es sei sehr wichtig, dass die Kommunen die Konversionsgrundstücke zu günstigen Konditionen, das heißt unter Marktwert erwerben können, da sie nur dadurch die nötige Starthilfe und den Gestaltungsspielraum erhalten würden, um die Konversionsfläche nach Bedarf eigenverantwortlich zu entwickeln. Huml beanstandet außerdem, die im Beschluss aufgeführte Beschränkung des Erstzugriffsrechts auf Aufgaben, zu denen die Gebietskörperschaft gesetzlich verpflichtet ist oder sie aufgrund der Gemeindeordnung wahrnimmt. Dies enge den Gestaltungsspielraum der betroffenen Kommunen zu stark ein, so Huml. Diese Einschätzungen teilt auch Staatsminister Thomas Kreuzer, der Frankenhauser diesbezüglich ebenfalls anschreibt. Auch Bambergs Oberbürgermeister Andreas Starke wird über die Einschätzung der Lage seitens der Staatsregierung informiert.   Die Entscheidung des Haushaltsausschusses des Bundestages finden Sie in der aktuellen Ausgabe des Informationsblattes "Kommunal relevant" der AG Kommunalpolitik der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, S.6f.: http://www.ralf-brauksiepe.de/fileadmin/Fraktion/2012-04-Kommunal_relevant.pdf    

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