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Melanie Huml als Staatsministerin vereidigt

11.10.2013

Bayerns jüngstes Kabinettsmitglied leitet das neu eingerichtete Staatsministerium für Gesundheit und Pflege.


Am 10. Oktober 2013 hat Ministerpräsident Horst Seehofer sein neues Kabinett im Bayerischen Landtag vorgestellt, nach der Zustimmung des Plenums folgte die Vereidigung der StaatsministerInnen und Staatssekretäre.

Die 38-jährige Bambergerin Melanie Huml wurde als Staatsministerin im neu gebildeten Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege vereidigt.





Rückblick

Als approbierte Ärztin hatte sich Melanie Huml nach ihrem Einzug in den Bayerischen Landtag 2003 der Gesundheitspolitik verschrieben, außerdem war sie im sozialpolitischen Ausschuss tätig. 2007 berief sie der damalige Ministerpräsident Günther Beckstein als Sozialstaatssekretärin ins Kabinett. Ministerpräsident Horst Seehofer übernahm sie anschließend in sein Kabinett: von 2008 bis 2013 war Huml Gesundheitsstaatssekretärin. Nun darf sich die erst 38-Jährige über die Beförderung zur Ministerin freuen.

Statement

„Für mich ist das die Fortführung meiner Arbeit der letzen Jahre, aber natürlich jetzt in der Verantwortung an der Spitze eines Hauses“, sagte Huml in einem Radiointerview. Gesundheit und Pflege seien Megathemen der Zukunft. „Die Menschen werden immer älter. Sie wollen sowohl eine gute medizinische Versorgung als auch wissen, wie es ihnen im Alter geht.“ Es sei sinnvoll, die Bereiche Gesundheit und Pflege in einem eigenständigen Ressort zu bündeln, auch weil auf Bundesebene wichtige Entscheidungen anstehen und „wir wollen uns von Bayern aus mit einbringen“, so Huml.

Aufgabengebiet

Das neue Gesundheits- und Pflegeministerium wird die Zuständigkeit für das gesamte Gesundheitswesen - betreffend Humangesundheit - einschließlich der gesetzlichen Krankenversicherung wahrnehmen, die bisher im Staatministerium für Umwelt und Gesundheit ressortierte. Dazu gehört auch die Zuständigkeit für das Krankenhaus- und das Arzneimittelwesen.

Es übernimmt ferner aus dem Bereich des bisherigen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen den Bereich der Pflege einschließlich der sozialen Pflegeversicherung und zugehöriger Gebiete, etwa das Hospizwesen, die Familienpflege und die Stärkung pflegender Angehöriger.

Gesundheit hat einen kaum zu unterschätzenden Stellenwert. Daher setzt auch die Geschäftsverteilung hier einen eigenständigen Schwerpunkt. Dabei müssen Kranken- und die Pflegeversicherung - SGB V und SGB XI - stets gemeinsam gedacht werden. Deshalb wird das neue Haus auch die Zuständigkeiten für die Gesundheit und die Zuständigkeit für die Pflege wie-der in einer Hand zusammenfassen. Das neue Haus gibt damit die Möglichkeit, im Interesse der Patientinnen und Patienten Lösungen aus einem Guss zu erarbeiten.

Wie bisher wird die Leitung der Staatskanzlei einem Staatsminister als Sonderaufgabe übertragen. Demselben Staatsminister wird - ebenfalls als Sonderaufgabe - die Zuständigkeit für Bundesangelegenheiten und Sonderaufgaben zugewiesen. Dazu zählen insbesondere die Deregulierung und Entbürokratisierung sowie die Pflege der allgemeinen "Marke Bayern".

Die Europaangelegenheiten und die Pflege der Beziehungen Bayerns nach außen werden einem weiteren Staatsminister in der Staatskanzlei als Sonderaufgabe übertragen.




 

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