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Huml: Vertrauensschutz im EEG gewährleisten

21.03.2013

Bambergs Landtagsabgeordnete Umweltstaatssekretärin Melanie Huml (CSU) begrüßt den Dringlichkeitsantrag der CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG).

Es sei wichtig, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass die Vergütung für bestehende Biogasanlagen beim EEG nicht angetastet werde, so Huml. „Der Vertrauensschutz für die Bestandsanlagen muss gewährleistet werden“, betont die Umweltstaatssekretärin. Dies gelte insbesondere für den Güllebonus für Biogasanlagen der Baujahre 2004 bis 2008 sowie für den sogenannten EEG-Soli.

„Schutz des Eigentums und Vertrauen in die Entscheidungen des Staates – dies sind Werte, die bei der CSU in guten Händen sind und Bestand haben! Deswegen ist der Vertrauensschutz für Eigentümer bzw. Betreiber von Biogasanlagen für uns von elementarer Bedeutung“, erklärte Umweltstaatssekretärin Huml. „Die Bayerische Staatsregierung und die CSU lehnen jeden rückwirkenden Eingriff in die Vergütung ab.“
Auch eine Streichung des Güllebonus für Anlagen, die zwischen 2004 und 2008 ans Netz gegangen sind, sei daher nicht akzeptabel. Die CSU will sich auf allen politischen Ebenen mit Nachdruck dafür einsetzen, dass sich die Eigentümer bzw. Betreiber von Biogasanlagen weiterhin auf den Staat verlassen können. Der Güllebonus wurde eingeführt, um kleinere Anlagen in ihrer Wirtschaftlichkeit zu stärken und Gülle, welche sonst oft energetisch ungenutzt auf den Feldern landete, für die Biogaserzeugung interessanter zu machen. Daneben konnte man dadurch auch den Bedarf an nachwachsenden Rohstoffen reduzieren und die Flächenkonkurrenz entschärfen.

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