Der Ministerrat hat am 8. Mai 2018 die gesetzlichen Grundlagen für das neue bayerische Landespflegegeld und das Bayerische Landesamt für Pflege mit Sitz in Amberg beschlossen. Außerdem beschloss der Ministerrat einen "Bayerischen Hebammenbonus" in Höhe von 1.000 Euro pro Jahr.
Ministerrat beschließt Bayerisches Landespflegegeld
Das neue bayerische Landespflegegeld nimmt mit den Pflegebedürftigen Menschen, die besonders schutzbedürftig sind, in den Blick.
Das Landespflegegeld bekommen künftig Pflegebedürftige, die im Zeitpunkt der Antragstellung ihren Hauptwohnsitz in Bayern haben und mindestens die Feststellung eines Pflegegrades 2 vorweisen.
Es wird in Höhe von 1.000 Euro einmal jährlich ausgezahlt. Die erstmalige Auszahlung ist für den Spätsommer geplant.
"Ziel ist es, die Selbstbestimmung Pflegebedürftiger zu stärken. Sie können entscheiden, ob sie mit dem Geld zum Beispiel Angehörigen oder anderen Menschen, die sie unterstützen, eine materielle Anerkennung zukommen lassen - oder sich damit selbst etwas Gutes tun", sagte Bayerns Gesundheits- und Pflegeministerin Melanie Huml.
Informationen über die Anspruchsvoraussetzungen und das Antragsformular zum Download stehen unter www.landespflegegeld.bayern.de ab sofort zur Verfügung.
Ministerrat beschließt Bayerischen Hebammenbonus
Bayern verstärkt die Unterstützung für freiberufliche Hebammen. "Was freiberufliche Hebammen für Schwangere und ihre Familien leisten, verdient Anerkennung und Unterstützung. Mit dem Hebammenbonus schaffen wir einen Anreiz, um freiberufliche Hebammen für eine Tätigkeit in der Geburtshilfe zu gewinnen. Damit setzen wir ein starkes Signal und zeigen, wie wichtig uns die Geburtshilfe für Mütter und Neugeborene ist", so Gesundheitsministerin Melanie Huml.
Der Ministerrat beschloss am 8. mai 2018 einen "Bayerischen Hebammenbonus" in Höhe von 1.000 Euro pro Jahr. Damit stärkt die Staatsregierung die Attraktivität des Hebammen-Berufs und der Geburtshilfe, damit auch in Zukunft in ganz Bayern eine möglichst wohnortnahe Betreuung und Versorgung von werdenden Müttern und ihren Neugeborenen gesichert bleibt.
Der Hebammenbonus soll dazu für freiberufliche Hebammen einen Anreiz schaffen, in der Geburtshilfe tätig zu werden oder zu bleiben. Der Hebammenbonus wird zum ersten Mal im Oktober dieses Jahres und dann einmal jährlich gezahlt. Den Bonus erhalten freiberufliche Hebammen, die im Jahr mindestens vier Geburten betreut haben.
Insgesamt wird die Staatsregierung für den Hebammenbonus 2018 rund
4 Mio. Euro aufbringen. Nach aktuellen Schätzungen sind derzeit nur rund 52 Prozent der rund 2.700 freiberuflichen Hebammen in Bayern in der Geburtshilfe tätig. Der Hebammenbonus ist deshalb nicht nur eine besondere Anerkennung für die wichtige Arbeit freiberuflicher Hebammen, sondern er setzt auch ein klares finanzielles Signal für eine flächendeckende Versorgung mit geburtshilflichen Leistungen. Der Hebammenbonus ist damit eine wichtige Ergänzung zu dem im vergangenen Jahr beschlossenen "Zukunftsprogramm Geburtshilfe", aus dem u. a. Kommunen für jedes neugeborene Kind eine Förderung von bis zu 40 Euro erhalten, um die Hebammenversorgung zu verbessern.