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Pflegeberufe zukunftsfest machen und berufliche Perspektiven bieten

Bayerns Pflegeministerin Melanie Huml begrüßt Votum des Bundestags für die Pflegeberufereform

22.06.2017





Bayerns Gesundheits- und Pflegeministerin Melanie Huml hat das positive Votum des Bundestags für die Pflegeberufereform begrüßt.

"Wir brauchen mehr junge Menschen, die in der Pflege ihre berufliche Zukunft sehen. Deshalb ist es notwendig, eine moderne und attraktive Ausbildung mit besten Berufsperspektiven zu bieten. Das neue Pflegeberufsgesetz ist dafür ein wichtiger Baustein", betont Huml am 22. Juni 2017.

Die Ministerin fügte hinzu: "Ich bin überzeugt: Die Reform der Pflegeberufe wertet das Berufsbild insgesamt auf. Die neu strukturierten Ausbildungen schaffen mehr Möglichkeiten für die Pflegekräfte, sich beruflich weiterzuentwickeln. Dadurch gewinnt der Beruf an Attraktivität."

Huml unterstrich: "Die Anforderungen an die einzelnen Pflegekräfte steigen und werden immer komplexer. Deshalb müssen die Kompetenzen vermittelt werden, die für die künftigen Anforderungen an die Pflege besonders wichtig sind. Und genau diesem Ziel dient die Pflegeberufereform."

Die Ministerin ergänzte: "Es geht jetzt darum, alle Pflegeberufe zukunftsfest zu machen und berufliche Perspektiven zu schaffen. Am Ende wird ein modernes Berufsbild stehen, das junge Menschen motiviert, sich für einen attraktiven Pflegeberuf mit besten Berufsperspektiven zu entscheiden."

Huml erläuterte: "Eines der dringlichsten Themen in der Pflege ist die Gewinnung von qualifiziertem Personal. Hier sind alle Akteure gefordert - neben Bund und Ländern vor allem auch die Bundesagentur für Arbeit, die Kostenträger und vor allem die Einrichtungen als Arbeitgeber. Klar ist auch: Wenn wir mehr Menschen für diesen wichtigen Beruf gewinnen wollen, ist auch eine stärkere gesellschaftliche Wertschätzung für die Pflege unerlässlich!"

Mit dem von der Bundesregierung verabschiedeten Pflegeberufereformgesetz wird eine zweijährige generalistische Ausbildung eingeführt, in der Inhalte aus allen Pflegebereichen (Krankenpflege, Kinderkrankenpflege und Altenpflege) vermittelt werden. Über Vertiefungseinsätze in einem der Pflegebereiche wird es nach wie vor eine gewisse Spezialisierung geben. Zum Ende des zweiten Ausbildungsdrittels können sich die Auszubildenden, die eine Vertiefung im Bereich der Kinderkranken- oder Altenpflege gewählt haben, entscheiden, ob sie die generalistische Ausbildung weiterführen oder im dritten Ausbildungsjahr ausschließlich den Bereich der Altenpflege oder den Bereich der Kinderkrankenpflege mit dem jeweiligen Abschluss "Altenpfleger/in" oder "Kinderkrankenpfleger/in" absolvieren wollen.







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