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Bildungsfinanzierungsgesetz sorgt für bessere Bildungschancen

20.03.2013

Neben der Abschaffung der Studienbeiträge sieht der Gesetzentwurf eine Qualitätsoffensive für die frühkindliche Bildung und die Unterstützung der beruflichen Bildung vor, erläutert Staatssekretärin Melanie Huml.

„Wir möchten beispielsweise die Meisterausbildung finanziell unterstützen, die Bedingungen der Altenpflegeausbildung verbessern und die Sprachförderung im Kindergarten voranbringen“, betont Huml. Das Bildungsfinanzierungsgesetz, über das heute in 1. Lesung der Bayerische Landtag berät, sei ein wichtiger Schritt für bessere Bildungschancen. Der Investitionsrahmen liegt bei insgesamt 421 Millionen Euro.

Bildungsfinanzierungsgesetz stärkt den Pflegeberuf


„Besonders freue ich mich über den sogenannten Pflegebonus, der Teil des Bildungsfinanzierungsgesetzes ist und ab September eingeführt werden soll“, sagte Huml am Rande der Plenumssitzung im Bayerischen Landtag. Der Pflegebonus ermöglicht es den privaten Berufsfachschulen für Altenpflege und Altenpflegehilfe komplett auf die Erhebung von Schulgeld zu verzichten.
„Gerade der Pflegeberuf ist angesichts der demographischen Entwicklung für die gesamte Gesellschaft sehr wichtig, deshalb habe ich mich in den vergangenen Jahren mit Nachdruck für eine angemessene Ausstattung der privaten Altenpflegeschulen eingesetzt“, so Huml. „Nun schaffen wir mit dem Bildungsfinanzierungsgesetz eine weitere enorme Verbesserung für die Ausbildung im Bereich der Altenpflege und Altenpflegehilfe.“

Der „Pflegebonus“ ist als Anreizmodell konzipiert. Private Berufsfachschulen für Altenpflege und Altenpflegehilfe, die auf die Erhebung von Schuldgeld verzichten, erhalten einen deutlich höheren freiwilligen staatlichen Zuschuss (Schulgeldausgleich) als bisher. Zusätzlich zu den im Doppelhaushalt 2013/2014 bereits hierfür genehmigten zwölf Millionen Euro pro Jahr, werden 2013 für den freiwilligen Schulgeldausgleich 1,6 Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung gestellt. Im kommenden Jahr sind es neben der Summe von zwölf Millionen Euro weitere 4,5 Millionen Euro für den Schulgeldausgleich. Eine Arbeitsgruppe aus Vertretern der Staatsregierung und der Träger der privaten Berufsfachschulen soll über die Art und Weise der Verteilung der Transferleistungen beraten.

Bildungsfinanzierungsgesetz sichert Fachkräfte


Im Rahmen des Pakets zur beruflichen Bildung wird ab September 2013 neben dem „Pflegebonus“ auch ein „Meisterbonus“ eingeführt. Erfolgreiche Absolventen der beruflichen Weiterbildung zum Meister oder zu einem gleichgestellten Abschluss sollen eine Prämie von 1.000 Euro erhalten. „Mit dem Meisterbonus wollen wir erfolgreiche Bildungskarrieren belohnen und die Weiterbildungsteilnehmer finanziell entlasten“, so Huml.

Lob kommt auch von Oberfrankens IHK-Präsident Heribert Trunk: „Der Meisterbonus setzt einen wichtigen Impuls für die berufliche Weiterbildung und trägt damit zur Fachkräftesicherung bei.“ Die konkreten Förderbedingungen und -modalitäten sollen gemeinsam mit den Industrie- und Handelskammern sowie der Handwerkskammern festgelegt werden.

„Bei der Förderung der Meisterausbildung und damit der Gleichstellung von beruflicher und akademischer Ausbildung sind wir in Bayern bundesweit Vorreiter“, betont Huml. „Neben der Förderung für berufliche Weiterbildungseinrichtungen im Handwerk und bei den IHKs, dem Meisterbafög sowie dem Meisterpreis der Staatsregierung erhält nun ab September 2013 jeder erfolgreiche Absolvent der beruflichen Weiterbildung zum Meister oder einem gleichgestellten Abschluss einen Bonus in Höhe von 1.000 Euro. Kein anderes Bundesland unterstützt die Meisterausbildung in solch einem Umfang.“ Für die jährlichen Kosten des „Meisterbonus“ wird eine Summe von 29 Millionen Euro bereitgestellt.

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